

Der Weg zum Anwaltspatent
Für die Zulassung zu einem für die Anwaltsprüfung anrechenbaren Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Bachelors wird hälftig an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Masters wird vollumfänglich an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet.
Details können Sie dem Flyer entnehmen.
Einige Kanzleien bieten Kurz- bzw. Sommerpraktikumsstellen an. Diese Praktika sollen Ihnen einen Einblick in die Anwaltstätigkeit verschaffen. Solche Praktika erfüllen die Voraussetzung zum Erwerb von Praxis Credits im Master-Programm Rechtswissenschaften (MLS) der Universität St.Gallen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht bietet Praktikumsstellen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.
Ausgeschrieben am: 15.02.2012
Ausgeschrieben von: Schoch, Auer & Partner
Stellenbeschreibung:
Wir bieten Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ein Sommerpraktikum von 6 Wochen zu absolvieren. Interessentinnen und Interessenten melden sich mit den üblichen Unterlagen bei Dr. iur. Markus Neff.
Die Bewerbungsfrist für das Sommerpraktikum 2012 ist bereits abgelaufen. Es
werden für 2012 keine Bewerbungen mehr entgegen genommen.
Weitere Informationen unter: www.schochauer.ch