

Der Weg zum Anwaltspatent
Für die Zulassung zu einem für die Anwaltsprüfung anrechenbaren Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Bachelors wird hälftig an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Masters wird vollumfänglich an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet.
Details können Sie dem Flyer entnehmen.
Einige Kanzleien bieten Kurz- bzw. Sommerpraktikumsstellen an. Diese Praktika sollen Ihnen einen Einblick in die Anwaltstätigkeit verschaffen. Solche Praktika erfüllen die Voraussetzung zum Erwerb von Praxis Credits im Master-Programm Rechtswissenschaften (MLS) der Universität St.Gallen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht bietet Praktikumsstellen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.
Ausgeschrieben am: 07.05.2012
Ausgeschrieben von: David Kaufmann Scherrer Büsser Kühne
Stellenbeschreibung:
Dauer: 12 Monate
Ab 1. September 2012 oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie über die Telefonnummer 071 228 07 77
Weitere Informationen unter: www.marktgasse20.ch