

Der Weg zum Anwaltspatent
Für die Zulassung zu einem für die Anwaltsprüfung anrechenbaren Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Bachelors wird hälftig an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Masters wird vollumfänglich an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet.
Details können Sie dem Flyer entnehmen.
Einige Kanzleien bieten Kurz- bzw. Sommerpraktikumsstellen an. Diese Praktika sollen Ihnen einen Einblick in die Anwaltstätigkeit verschaffen. Solche Praktika erfüllen die Voraussetzung zum Erwerb von Praxis Credits im Master-Programm Rechtswissenschaften (MLS) der Universität St.Gallen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht bietet Praktikumsstellen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.
Ausgeschrieben am: 15.01.2012
Ausgeschrieben von: Schoch, Auer & Partner
Stellenbeschreibung:
Schoch, Auer & Partner bietet jährlich zwei Praktikumstellen (Beginn des Praktikums jeweils auf den
01. Mai bzw. auf den 01. November) an, Dauer: Ein Jahr.
Interessentinnen und Interessenten müssen als zwingende Voraussetzung ein Gerichtspraktikum oder ein adäquates Praktikum in der Staatsverwaltung absolviert haben.
Bitte bewerben Sie sich schriftlich mit den üblichen Unterlagen bei Schoch, Auer & Partner, Marktplatz 4, 9004 St. Gallen, z.H. Dr. Markus Neff. E-Mail Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die nächste Stelle wird auf den 01. November 2012 frei.
Weitere Informationen unter: www.schochauer.ch