

Der Weg zum Anwaltspatent
Für die Zulassung zu einem für die Anwaltsprüfung anrechenbaren Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Bachelors wird hälftig an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Masters wird vollumfänglich an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet.
Details können Sie dem Flyer entnehmen.
Einige Kanzleien bieten Kurz- bzw. Sommerpraktikumsstellen an. Diese Praktika sollen Ihnen einen Einblick in die Anwaltstätigkeit verschaffen. Solche Praktika erfüllen die Voraussetzung zum Erwerb von Praxis Credits im Master-Programm Rechtswissenschaften (MLS) der Universität St.Gallen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht bietet Praktikumsstellen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.
Ausgeschrieben am: 15.01.2012
Ausgeschrieben von: Staatsverwaltung St.Gallen
Stellenbeschreibung:
Um zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber nach Abschluss seines Rechtsstudiums während mindestens einem Jahr eine praktische juristische Tätigkeit in der st.gallischen Rechtspflege absolvieren, wovon in jedem Fall eine wenigstens halbjährige Tätigkeit an einem st.gallischen Gericht oder bei einem st.gallischen Rechtsanwalt verlangt wird. Hier der Link zu den weiteren Informationen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Staatsverwaltung noch nicht online bewerben können.
Weitere Informationen unter: www.gerichte.sg.ch