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Praktikum / Praktikantenstellen

Der Weg zum Anwaltspatent
Für die Zulassung zu einem für die Anwaltsprüfung anrechenbaren Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Bachelors wird hälftig an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet. Die Praktikumsdauer von Absolventen mit dem Abschluss eines Masters wird vollumfänglich an die für das Anwaltspatent geforderte Praktikumsdauer angerechnet.

Details können Sie dem Flyer entnehmen.

Einige Kanzleien bieten Kurz- bzw. Sommerpraktikumsstellen an. Diese Praktika sollen Ihnen einen Einblick in die Anwaltstätigkeit verschaffen. Solche Praktika erfüllen die Voraussetzung zum Erwerb von Praxis Credits im Master-Programm Rechtswissenschaften (MLS) der Universität St.Gallen.

Auch das Bundesverwaltungsgericht bietet Praktikumsstellen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.

Anwaltspraktikum ab 1. September 2013

Ausgeschrieben am: 14.02.2012
Ausgeschrieben von: Rohner Thurnherr Wiget & Partner

Stellenbeschreibung:
Wir bieten ab 1. September 2013 während der Dauer eines Jahres – also bis 31. August 2014 – die Möglichkeit zur Absolvierung eines Anwaltspraktikums in unserer Kanzlei.

Senden Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Rohner Thurnherr Wiget & Partner
Herr Christoph Bernet
Fürsprecher
Rosenbergstrasse 42b
9000 St.Gallen

oder kontaktieren Sie ihn telefonisch unter 071 228 70 00.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Informationen unter: www.rtwp.ch




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