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Strafverteidigung

Zweck des Pikettdienstes
Der Pikettdienst „Strafverteidigung“ des St. Gallischen Anwaltsverbandes ermöglicht es verhafteten Personen, ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten, rasch mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufzunehmen. Die gleiche Möglichkeit besteht auch für die Strafverfolgungsbehörden, wenn es gilt einen Verteidiger zu bestellen.

Wer kann sich an Pikettdienst Strafverteidigung wenden?
Verhaftete Personen, ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte, Strafverfolgungsbehörden. Der Pikettdienst ermöglicht es, praktisch jederzeit mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufzunehmen. Personen in Untersuchungshaft können verlangen, dass man ihnen Gelegenheit gibt, sich an das Pikett Strafverteidigung zu wenden.

Was unternimmt der Pikettdienst Strafverteidigung
Der Anwalt, die Anwältin, welche Pikettdienst leistet, nimmt zeitnah Kontakt auf mit den Strafverfolgungsbehörden, nimmt Einsicht in die Akten (soweit rechtlich möglich), besucht die verhaftete Person, klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft zulässig ist, vertritt die verhaftete Person in einem allfälligen Haftanordnungsverfahren.

Rechte des Angeschuldigten
Jede angeschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern, jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin zu bestellen und jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.

Trägerschaft
Der Pikettdienst wird vom St. Gallischen Anwaltsverband organisatorisch betreut. Pikettdienst leisten Anwältinnen und Anwälte, welche über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen, über genügende Fachkenntnisse im Strafrecht bzw. Strafprozessrecht verfügen und regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.

Die in der folgenden Strafverteidigungs-Liste erwähnten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des St. Gallischen Anwaltsverbandes sind bereit, Strafverteidigungen zu übernehmen und halten sich unter dem Vorbehalt zwingender anderer Termine auch ausserhalb der Bürostunden für eine erste Konsultation von verhafteten Personen bereit.

Link zur Homepage der Staatsanwaltschaft