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St.Gallischer Anwaltsverband

Der St. Gallische Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälte im Kanton St. Gallen. Der Verbandsbeitritt ist freiwillig. Die meisten der im Kanton praktizierenden Anwältinnen und Anwälte sind Verbandsmitglieder. Der St. Gallische Anwaltsverband zählt 315 Mitglieder (Stand 07.09.2010).

Dienstleistungen

Mit der Klientenschrift "mandat" sowie öffentlichen Veranstaltungen informiert der Verband über aktuelle Rechtsthemen von Allgemeininteresse. Mittels über das ganze Kantonsgebiet verteilter unentgeltlicher Rechtsauskunftsstellen erteilen Verbandsmitglieder in kurzen, persönlichen Gesprächen erste kostenlose Rechtsauskünfte und zeigen den Weg für das weitere Vorgehen auf.

Das Mitgliederverzeichnis gibt nicht nur Aufschluss über Adressen und Telefonnummern, sondern auch über bevorzugte Tätigkeitsgebiete und Sprachkenntnisse der angeschlossenen Anwältinnen und Anwälte. Sie können in die Onlinesuche wechseln, das Anwaltsverzeichnis im PDF-Format downloaden oder beim Sekretariat kostenlos bestellen.

Standesrecht

Der St. Gallische Anwaltsverband wacht über die Einhaltung der Standesordnung durch seine Mitglieder. Bei Differenzen zwischen Anwälten vermittelt der Verbandspräsident; bei Beschwerden von Klienten gegen Verbandsmitglieder holt der Ressortleiter Standesrecht die Stellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen Schlichtungsvorschlag. Liegen Standesrechtsverletzungen vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft. Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des St. Gallischen Anwaltsverbandes.

Honorarbegutachtung

Der Honorarbegutachter des St. Gallischen Anwaltsverbandes prüft auf Begehren einer Partei die Angemessenheit von Honorarrechnungen von Verbandsmitgliedern, soweit das Honorar im Zusammenhang mit Beratungstätigkeiten steht. Honorare für anwaltliche Vertretung vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden können vom Anwaltsverband nicht überprüft werden; dafür ist der Deservitenrichter am Kantonsgericht zuständig.

Weiterbildung

Mit verbandsinterner Weiterbildung wird das fachliche Wissen der Verbandsmitglieder zu unterschiedlichsten Themen gefördert.

Der St. Gallische Anwaltsverband engagiert sich ausserdem mit Vernehmlassungen im Justizbereich. Damit werden Interessen von Klientinnen und Klienten bereits im Gesetzgebungsverfahren eingebracht und es wird ein wichtiger Beitrag zur Wahrung von rechtsstaatlichen Grundsätzen geleistet.