Fachgruppen
Die Fachgruppen stellen einen wesentlichen Bestandteil des verbandsinternen Weiterbildungsangebots dar.
2 bis 4 Treffen pro Jahr ermöglichen den im jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Verbandanwältinnen
und Verbandsanwälten nebst der fachspezifischen Weiterbildung einen wiederkehrenden Gedankenaustausch
sowie die Vernetzung unter Fachkollegen und mit Gerichten und Behörden.
Für die Mitgliedschaft in einer Fachgruppe wird folgende Qualifikation vorausgesetzt:
• Das Fachgruppengebiet (z.B. Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Verkehr etc.)
muss dem im Anwaltsverzeichnis eingetragenen Tätigkeitsgebiet der jeweiligen Verbandsanwältin / des jeweiligen Verbandsanwalts entsprechen
• Es wird eine regelmässige Teilnahme an den Fachgruppentreffen erwartet
• Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich aktiv am Gedankenaustausch innerhalb der Fachgruppe zu beteiligen
Die Mitglieder einer Fachgruppe finden im Memberbereich dieser Homepage einen eigenen Menupunkt (z.B. „Fachgruppe Familienrecht“),
unter welchem sie Einblick in die Terminliste, Mitgliederadressen und fachspezifische Unterlagen/Entscheide haben.
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