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Mitgliedschaft | Anwaltsregister | Register der Notare

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Verbandes kann jede natürliche Person von unbescholtenem Ruf werden, die in einem kantonalen Anwaltsregister oder in der EU/EFTA Anwaltsliste eines Kantons eingetragen ist oder die Voraussetzungen zum Registereintrag erfüllt und über eine Geschäftsadresse im Kanton St. Gallen verfügt.

Falls Sie an einer Mitgliedschaft Interesse haben, können Sie online ein Aufnahmegesuch stellen. Über Ihr Aufnahmebegehren entscheidet der Vorstand des St.Gallischen Anwaltsverbandes.

Statuten des St.Gallischen Anwaltsverbandes
Schweizerische Standesregeln

Aufnahmebegehren / Aufnahmegesuch

Stellen Sie das Aufnahmebegehren in den St.Gallischen Anwaltsverbandes online.

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